Baufinanzierung

Bieterverfahren

20.07.2020, 17:00:13
Bei dem Bieterverfahren (hier wird auch von einem „strukturierten“ „offenen“ oder „privaten“ Bieterverfahren gesprochen) entstehen im Unterschied zu der normalen Vorgehensweise beim Haus verkaufen die Preise und die Preisangebote durch die Kaufinteressenten. Vom Immobilienverkäufer wird hier kein Preis vorgegeben. Von den abgegebenen Preisangeboten entscheidet dann der Verkäufer der Immobilie, welcher Preis für ihn am besten ist. Dies ist jedoch weder eine Auktion noch eine Hausversteigerung, weil der Immobilien-Eigentümer nicht zu der Annahme der Angebote verpflichtet ist. Die hier von den Kaufinteressenten abgegebenen Angebote sind rechtlich nicht verbindlich. Die Pflichten und Rechte für den Verkäufer und Käufer entstehen hier erst durch den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages....[weiter]
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